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Ganztag gelingt! Handreichung für Schulberaterinnen und Schulberater

In Deutschland gibt es rund 19.000 Ganztagsschulen bzw. Schulen für ganztägiges Lernen. Im Land Berlin gelten gut 700 Schulen als Ganztagsschulen und in Brandenburg sind das knapp 500. Derzeit1 geht jede dritte Schülerin und jeder dritte Schüler ganztags zur Schule.

Die Bundesregierung hat  beschlossen, für jedes schulpflichtige Kind im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung bis 2025 umzusetzen. Sicherlich ist der Wunsch von Erziehungsberechtigten, ihr Kind in eine Ganztagsschule zu geben, geboren aus dem Bemühen, die eigene Berufstätigkeit und die gute Betreuung des Kindes unter einen Hut zu bringen. Aber man darf auch annehmen, dass es den Erziehungsberechtigten – und auch den Pädagoginnen und Pädagogen – nicht nur um eine Form der Aufbewahrung geht, sondern um ein sinnvoll verschränktes Tagesangebot von Unterricht, gestalteter Freizeit und förderlichen Sozialkontakten. Damit werden die Elemente, die Ganztagsschulen ausmachen, schon beschrieben: unterrichtliche wie außerunterrichtliche Bildungsangebote, die aufeinander bezogen sind und im Rhythmus von Konzentrations- und Entspannungsphasen den Tag vom frühen Morgen bis zum späten Nachmittag adressatenbezogen, pädagogisch sinnvoll füllen.

Ganztagsschulen gibt es sowohl im Primarbereich als auch im Sekundarstufenbereich. Laut KMK müssen alle Ganztagsschulen folgende Voraussetzungen mindestens erfüllen, um als solche zu gelten: - An mindestens drei Tagen in der Woche wird ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst. - An allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs wird den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt. - Auch die außerunterrichtlichen Ganztagsangebote werden unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt und sie stehen in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht.

Die Organisationsformen von Ganztagsschulen werden als voll gebundene, teilweise gebundene und offene Ganztagsschulen klassifiziert: - In der voll gebundenen Form sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den Ganztagsangeboten teilzunehmen. - Bei der teilweise gebundenen Form ist ein Teil der Schülerinnen und Schüler (z. B. einzelne Klassen oder Klassenstufen) verpflichtet, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den Ganztagsangeboten teilzunehmen. - Unter der offenen Form fasst man die Schulen, an denen den Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an den Ganztagsangeboten, die an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden ermöglicht werden, freigestellt wird. Jeweils zu Schuljahresbeginn legen sich die Erziehungsberechtigten fest, ob ihr Kind an den zur Verfügung stehenden Angeboten verbindlich teilnimmt.

Sie finden das Material zum Download auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg.

Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg 2020

Ansprechpartner im LISUM:
Sabine Lenk
Tel.: 03378 209-456
E-Mail

Autorinnen und Autoren: 
Grit Diaz de Arce, Christa Hilbig, Daniéla K. Meyr,  Jörg Schäfer

ISBN: 978-3-944541-67-7

Redaktionell verantwortlich: Heike Haseloff, LISUM